Seit Januar 2020 gelten neue Bestimmungen für die gynäkologische Krebsvorsorge. Insbesondere kam es dabei zu einer deutlichen „Aufwertung“ der Kolposkopie. So darf z. B. die Abklärungskolposkopie nur nach Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung erbracht und entsprechend abgerechnet werden. Hierzu ist u. a. die Teilnahme an Kolposkopiekursen (Basis- und Fortgeschrittenenkurs) erforderlich.
Unabhängig von den Abrechnungsvoraussetzungen ist der Kurs selbstverständlich auch geeignet, um Ihre Kolposkopiekenntnisse entsprechend aufzufrischen oder zu vertiefen.
Buchen | Kolposkopiekurs in Kombination mit der Gynäkologischen Fortbildung am Tegernsee
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