Die amedes führt die Analyse mit einem validierten Test durch, welcher die geforderten Kriterien laut Mutterschafts-Richtlinie deutlich übererfüllt:
- Sensitivität > 99,9 %
- Spezifität > 99,6 %
Die „nicht-invasive Untersuchung des fetalen Rhesusfaktors D bei RhD-negativen Schwangeren“ wurde am 24.11.2020 in die Mutterschafts-Richtlinien aufgenommen. Alle RhD-negativen Schwangeren können jetzt ihr Blut auf den Rhesusfaktor des Fetus testen lassen, um eine nicht notwendige Anti-D-Prophylaxe zu vermeiden.
Als neue Gebührenordnungspositionen wurden die hierfür erforderliche fachgebundene genetische Beratung und die Laboruntersuchung zum 1. Juli 2021 in den EBM gelistet.
Bisher haben alle RhD-negativen Schwangeren unabhängig vom Rhesusfaktor des ungeborenen Kindes eine Anti-D-Prophylaxe in der 28.–30. SSW erhalten. Die Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors während der Schwangerschaft ermöglicht nun einen gezielteren Einsatz der Prophylaxe. Nur wenn ein RhD-positives Kind erwartet wird, besteht das Risiko einer Sensibilisierung der Mutter.
Die medizinisch unnötige Gabe von Blutprodukten (Anti-D-Immunglobulin) und das damit verbundene (geringe) Übertragungsrisiko für Infektionen an RhD-negative Schwangere, kann mit der Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors mittels eines nicht invasiven Pränataltests in ca. 40 % der Fälle vermieden werden, da ca. 40 % der Kinder RhD-negativer Mütter ebenfalls RhD-negativ sind.
Die amedes führt die Analyse mit einem validierten Test durch, welcher die geforderten Kriterien laut Mutterschafts-Richtlinie deutlich übererfüllt:
optimale Abnahme um die SSW 16 [16-/+1] § zugelassen
ab SSW 12 [11+0] bis SSW 26 (um Zeit für die Anti-D-Prophylaxe zu lassen)
IN PAPIERFORM
oder
IN ELEKTRONISCHER FORM ÜBER ORDERENTRY
die mittlere Befunddauer beträgt 1 Woche
Versand der Probe zusammen mit dem Anforderungsschein und dem unterschriebenen Aufklärungsbogen mit dem Fahrdienst oder GO!-Kurier
Seit dem 01.07.2021 wurden zur Abrechnung der Leistungen neue Gebührenordnungspositionen (GOP) in den einheitlichen Bewertungsmaßstab aufgenommen. Zusätzlich finden Sie nebenstehend die Vergütung für die PKV-Leistung nach GOÄ.
Eine Übersicht mit den Abrechnungshinweisen der Beratungsleistung nach KV-Region haben wie für Sie zusammengestellt.