Nicht invasiver Pränataltest zur Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors

Die „nicht-invasive Untersuchung des fetalen Rhesusfaktors D bei RhD-negativen Schwangeren“ wurde am 24.11.2020 in die Mutterschafts-Richtlinien aufgenommen. Alle RhD-negativen Schwangeren können jetzt ihr Blut auf den Rhesusfaktor des Fetus testen lassen, um eine nicht notwendige Anti-D-Prophylaxe zu vermeiden.

Als neue Gebührenordnungspositionen wurden die hierfür erforderliche fachgebundene genetische Beratung und die Laboruntersuchung zum 1. Juli 2021 in den EBM gelistet.

Gezielte Anti-D-Prophylaxe mit dem RhD-NIPT

Bisher haben alle RhD-negativen Schwangeren unabhängig vom Rhesusfaktor des ungeborenen Kindes eine Anti-D-Prophylaxe in der 28.–30. SSW erhalten. Die Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors während der Schwangerschaft ermöglicht nun einen gezielteren Einsatz der Prophylaxe. Nur wenn ein RhD-positives Kind erwartet wird, besteht das Risiko einer Sensibilisierung der Mutter.
Die medizinisch unnötige Gabe von Blutprodukten (Anti-D-Immunglobulin) und das damit verbundene (geringe) Übertragungsrisiko für Infektionen an RhD-negative Schwangere, kann mit der Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors mittels eines nicht invasiven Pränataltests in ca. 40 % der Fälle vermieden werden, da ca. 40 % der Kinder RhD-negativer Mütter ebenfalls RhD-negativ sind.


Das müssen Sie wissen

Testanforderung

Die amedes führt die Analyse mit einem validierten Test durch, welcher die geforderten Kriterien laut Mutterschafts-Richtlinie deutlich übererfüllt:

  • Sensitivität > 99,9 %
  • Spezifität > 99,6 %

Abnahmezeitpunkt

  • optimale Abnahme um die SSW 16 [16-/+1] § zugelassen

  • ab SSW 12 [11+0] bis SSW 26 (um Zeit für die Anti-D-Prophylaxe zu lassen)

Anforderung

IN PAPIERFORM

  • Anforderungsschein ausfüllen, mit Barcode und GenDG-Aufkleber bekleben
  • Einwilligungserklärung auf GenDG-Aufkleber und Aufklärungsbogen von der Patientin unterschreiben lassen (ggf. zusätzlich Verzichtserklärung auf die genetische Beratung)

oder

IN ELEKTRONISCHER FORM ÜBER ORDERENTRY

  • Anforderung über ixserv/Quick Prax
  • Link zum Druck der Einverständniserklärung in Anforderungskarte vorhanden
  • Einwilligungserklärung auf Aufklärungsbogen von der Patientin unterschreiben lassen (ggf. zusätzlich Verzichtserklärung auf die genetische Beratung)

Befunddauer

die mittlere Befunddauer beträgt 1 Woche

Probenabnahme

  • separate Abnahme nur für den fetalen RhD (aus diesem Probenmaterial wird sonst keine andere Analyse durchgeführt)
  • 7,5 ml EDTA Monovette (Sarstedt) oder 9-10 ml BD Vacutainer® EDTA-Röhrchen, bitte bei Raumtemperatur lagern. Mehrere kleinere EDTA-Monovetten bzw. Vacutainer sind nicht geeignet!
  • bitte Namen und Geb.-Datum auf Probenröhrchen schreiben
  • Probe darf nicht gekühlt und zentrifugiert werden
  • bevorzugte Annahme Mo.-Do., um eine Hämolyse der Proben (aufgrund ggf. verlängerter Transportzeit über das Wochenende) zu vermeiden

Probenversand

Versand der Probe zusammen mit dem Anforderungsschein und dem unterschriebenen Aufklärungsbogen mit dem Fahrdienst oder GO!-Kurier

Qualifizierung zur fachgebundenen genetischen Beratung

  • s. Fact Sheet zur Genetischen Beratung

Weitere Hinweise

  • Ein Mutterpassaufkleber mit dem RhD-NIPT-Ergebnis wird zukünftig zusammen mit dem Befund verschickt.
  • Die Analyse ist nur für Einlingsschwangerschaften zulässig.

Abrechnungshinsweise

Seit dem 01.07.2021 wurden zur Abrechnung der Leistungen neue Gebührenordnungspositionen (GOP) in den einheitlichen Bewertungsmaßstab aufgenommen. Zusätzlich finden Sie nebenstehend die Vergütung für die PKV-Leistung nach GOÄ.

Eine Übersicht mit den Abrechnungshinweisen der Beratungsleistung nach KV-Region haben wie für Sie zusammengestellt.

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Downloads

  • Patienteninformation

  • Ärztliche Information

  • Einverständniserklärung nach GenDG

  • Infokarte

  • Factsheet Genetische Beratung

  • Infoblatt Abrechnung der Beratungsleistung nach KV-Regionen