UNSERE GRUNDSATZERKLÄRUNG
Die Grundsatzerklärung richtet sich somit an die Geschäftsführung, die Führungskräfte sowie alle Mitarbeitenden von amedes sowie unsere Lieferanten und Geschäftspartner.
amedes ist eines der führenden Unternehmen im Bereich der Analytik und klinischen Diagnostik sowie in der spezialmedizinischen Patientenversorgung.
amedes steht für medizinische Exzellenz, Innovation und Partnerschaft zum Nutzen von Ärzt*innen und Patient*innen.
Als Gesundheitsunternehmen betrachtet amedes die Einhaltung der Menschenrechte als integralen Bestandteil unserer Verantwortung in allem, was wir tun. Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) bekennt sich amedes daher ausdrücklich zu Achtung der international anerkannten Menschenrechte.
Das LkSG soll der Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage und dem Schutz besonderer Umweltbelange dienen. Hiernach sind Unternehmen verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. amedes berücksichtigt diese Menschenrechts- und Umweltbelange - im eigenen Geschäftsbereich als auch bei der Auswahl und der Zusammenarbeit mit Lieferanten und Geschäftspartnern.
Die Grundsatzerklärung richtet sich somit an die Geschäftsführung, die Führungskräfte sowie alle Mitarbeitenden von amedes sowie unsere Lieferanten und Geschäftspartner.
Ein weiteres Kernelement der Sorgfaltspflichten nach LkSG, ist die Einrichtung eines wirksamen Beschwerdeverfahrens, über das Hinweise auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen abgegeben werden können.
Diese Verfahrensordnung informiert über die wesentlichen Merkmale des Beschwerdeverfahrens, den Zugang zum Verfahren bzw. dessen Erreichbarkeit sowie die Zuständigkeiten.
amedes ist nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ebenfalls verpflichtet, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) jährlich einen Bericht zu erstatten.
Dieser Bericht umfasst die Umsetzung der Sorgfaltspflichten gemäß LkSG.