Update: Präventive Laboranforderungen „Chlamydia Trachomatis“ im Urin (GKV)

Seit dem 01. Januar 2022 gibt es eine Änderung in der Abrechenbarkeit des Chlamydienscreenings. Der gegenseitige Abrechnungsausschluss im Krankheitsfall für die Gebührenordnungspositionen (GOP) 01816 (Chlam. Mutterschaftsrichtlinie (Mu-RL)), 01840 (Chlam. Empfängnisregelung) sowie 01915 (Chlam. Interruptio) entfällt, daher können im Krankheitsfall pro Patientin mehrere Chlamydienscreenings durchgeführt werden, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.1

Bereits seit dem 1. April 2020 soll ein Vergütungsmodell die Teilnahmerate am Chlamydienscreening für Frauen unter 25 Jahren erhöhen. Es sieht für niedergelassene Ärzte eine zusätzliche Vergütung vor, wenn sich ein bestimmter Anteil der Patientinnen nach dem Beratungsgespräch für einen Test auf Chlamydien entscheidet.

Niedergelassene Ärzte erhalten 5,50 € (GOP 01823) für die Chlamydienscreening-Beratung und zusätzlich 5,56 € (GOP 01824), wenn die jeweilige niedergelassene Arztpraxis im Quartal eine Durchführungsquote von 50% erreicht.

Die Veranlassung der Untersuchung auf Chlamydia trachomatis erfolgt über Muster 10 Laborüberweisung. In dem Arztinformationssystem der niedergelassenen Arztpraxis müssen die GOPen 01821/01822, 01823 und 01824 angegeben werden.

Die Durchführungsquote wird je niedergelassener Arztpraxis und Quartal von der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung berechnet.

Eine Vergütung der GOP 01824 ist von Erreichung der Durchführungsquote abhängig.2

Bei der Beauftragung der verschiedenen Chlamydienuntersuchungen per Muster 10 muss beachtet werden, den Anforderungsschein per Markierung des zutreffenden Feldes „Präventiv“, bzw. des Feldes „Empfängnisregelung, Sterilisation, Schwangerschaftsabbruch“ zu kennzeichnen. Falls zutreffend, ist auch die Angabe „Schwanger“ (mit SSW) obligat. Die Angabe der gewünschten Untersuchungsvariante in Klarschrift mit Angabe des Zwecks (z.B.: „Chlamydien im Urin – bis 25 J.“, „Chlam. im Urin – Mu-RL“, „Chlam. im Urin – vor Sterilisation“, „Chlam. im Urin – vor Interruptio“) ist von Vorteil.

„Ein Krankheitsfall umfasst das aktuelle sowie die nachfolgenden drei Kalendervierteljahre, die der Berechnung der krankheitsfallbezogenen Leistungsposition folgen.“3

Intervalle Chlamydien im Urin (präventiv)4,5,6

BeschreibungAlterHäufigkeitAnmerkungenGOP (€) (Q1 2022)Prüfzeit
Chlamydien im Urin – im Rahmen der Mu-RL bei der Erstuntersuchung
(Abrechnung durch Labor: GOP 01816)
Keine Alters­einschränkungZweimal je Krankheitsfall, aber nur einmal pro Schwangerschaft

Ausschlüsse:
In selbiger Sitzung:
32839 (Chlam. „kurativ“)

Bestandteil der 01770
(132,04 €)
36 Min.
(Quartalsweise)
Chlamydien im Urin –
Screening im Rahmen der Empfängnisregelung
(Abrechnung durch Labor: GOP 01840)
Bis zum abgeschlossenen
25. Lebensjahr
Einmal je
Krankheitsfall

Ausschlüsse:
In selbiger Sitzung:
32839 (Chlam. „kurativ“)

Durchführungsquote 01824:
Ab 1. Januar 2022: 50 %
(Verhältnis der Anzahl der Behandlungsfälle mit 01823 zur Anzahl der Behandlungsfälle mit 01824 pro Praxis / Quartal)

01821 Beratung im Rahmen der Empfängnisregelung
(8,00 €)
6 Min.
(Quartalsweise)
01822 Beratung einschl. Untersuchung im Rahmen der Empfängnisregelung
(12,73 €)
9 Min.
(Quartalsweise)
01823 Zuschlag für Beratung + Abgabe Informationsmaterial
(5,63 €)
(ohne Prüfzeit)
01824 Veranlassung Unters. auf Chlam.
(5,63 €)
 
(ohne Prüfzeit)
Chlamydien im Urin – anlässlich Schwangerschaftsabbruch
(Abrechnung durch Labor: GOP 01915)
Keine Alters­einschränkungEinmal je
Krankheitsfall
Ausschlüsse:
In selbiger Sitzung:
32839 (Chlam. „kurativ“)
01900 Beratung
(8,90 €)
6 Min.
(Quartalsweise)
01901 Untersuchung
(10,70 €)
7 Min.
(Quartalsweise)
01902 Feststellung Schwangerschaftsalter (14,56 €)5 Min.
(Quartalsweise)

Quellen

  1. Institut des Bewertungsausschusses (2021): Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 570. Sitzung am 15. September 2021. Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2022. Verfügbar unter: https://institut-ba.de/ba/babeschluesse/2021-09-15_ba570_15.pdf
  2. Kassenärztliche Bundesvereinigung (2020): Neues Vergütungsmodell für Chlamydienscreening – Auch die Beratung wird jetzt bezahlt. Verfügbar unter: https://www.kbv.de/html/1150_46273.php
  3. Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband (2021): Bundesmantelvertrag – Ärzte. Verfügbar unter: https://www.kbv.de/html/bundesmantelvertrag.php
  4. Gemeinsamer Bundesausschuss (1985): Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung („Mutterschafts-Richtlinien“). Verfügbar unter: https://www.g-ba.de/richtlinien/19
  5. Gemeinsamer Bundesausschuss (1985): Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Emp-fängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch – ESA-RL. Verfügbar unter: https://www.g-ba.de/richtlinien/9/
  6. Kassenärztliche Bundesvereinigung (2021): Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM). Stand: 1. Quartal 2022. Verfügbar unter: https://www.kbv.de/html/arztgruppen_ebm.php